Zahlen ohne Quellenlink in diesem Beitrag sind eigene Einschätzungen oder illustrative Beispiele (Stand 10/2026).
Kurz beantwortet: Anwältinnen und Anwälte dürfen KI einsetzen. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sieht in BRAO und BORA weder ein Verbot noch eine Pflicht zum KI-Einsatz. Entscheidend ist, dass die Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO), die Regeln zu Dienstleistern (§ 43e BRAO), der Datenschutz und die eigene Endkontrolle (§ 43 BRAO) gewahrt bleiben. Realistische Einsatzfelder sind Recherche-Vorarbeit, Entwürfe, Zusammenfassungen, Fristen- und Terminorganisation sowie Mandantenkommunikation, jeweils mit Prüfpflicht und klaren Grenzen. Dieser Beitrag ordnet das ein, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.
- Berufsrecht: Verschwiegenheit, Dienstleisterregeln und die eigenverantwortliche Endkontrolle gelten auch beim KI-Einsatz (Quelle: BRAK, Hinweise zum Einsatz von KI, Stand Dezember 2024)
- KI-Verordnung: Art. 4 gilt seit 2. Februar 2025 und verlangt seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten seit 2. August 2026 (Überblick: IHK Köln zu Art. 50 EU-KI-Verordnung)
Inhaltsverzeichnis:
- Warum KI in Kanzleien ein Thema ist
- Welche 6 KI-Use-Cases sich eignen, und wo die Grenzen liegen
- Welche BRAO-, StGB- und DSGVO-Regeln zuerst gelten
- Worauf Sie bei der Tool-Auswahl achten
- Wie Sie KI in 5 Schritten und einem Pilotplan einführen
- Welche Kostenmodelle für Kanzleien vorkommen
- Wo Halluzinationen echte Haftungsrisiken auslösen
- Welcher Grundsatz jede KI-Freigabe steuert
- Was Sie jetzt mitnehmen
Warum KI in Kanzleien ein Thema ist
KI-Werkzeuge sind im Kanzleialltag angekommen, aber sie ersetzen keine anwaltliche Arbeit. Sprachmodelle können Texte entwerfen, Dokumente zusammenfassen und Rechercheansätze liefern. Die BRAK beschreibt in ihren Hinweisen vom Dezember 2024 beides: spürbare Effizienzgewinne in der täglichen Praxis und berufsrechtliche Risiken. Der Einsatz von KI entbindet die Anwaltschaft nach diesen Hinweisen nicht von der Pflicht, Mandantinnen und Mandanten in eigener Verantwortung und unabhängig zu beraten (Quelle: BRAK-Newsletter vom 9. Januar 2025).
Die wirtschaftliche Frage ist nüchtern: Routinearbeit, die sich sicher auslagern lässt, schafft Zeit für Mandatsarbeit. Routinearbeit, die nur scheinbar sicher ist, erzeugt dagegen Prüfaufwand oder Haftungsrisiken. Ob sich ein Tool lohnt, hängt deshalb weniger von der Technik ab als von drei Dingen: Welche Aufgaben sind geeignet, welche Daten dürfen überhaupt in das Tool, und wer prüft das Ergebnis? Die BRAK hält im Grundsatz fest, dass sich aus BRAO und BORA keine Pflicht ergibt, KI einzusetzen. Im Einzelfall, etwa bei Massenverfahren, kann die Kanzleipflicht nach § 5 BORA aber dazu führen, dass Legal-Tech- oder KI-Werkzeuge erforderlich werden (Quelle: BRAK-Hinweise, Stand Dezember 2024).
Kleine Kanzleien brauchen dafür kein eigenes IT-Team, aber einen klaren Rahmen: ein ausgewähltes Tool, einen Vertrag, eine kurze interne Richtlinie und eine feste Prüfroutine. Mehr zur strategischen Einordnung: Was ist eine KI-Governance für Kanzleien?
Welche 6 KI-Use-Cases sich eignen, und wo die Grenzen liegen
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Anwaltspraxis ist möglich, sofern die berufsrechtlichen Leitplanken eingehalten werden. Die folgende Übersicht ordnet sechs typische Einsatzfelder nach Nutzen, Datenschutzrisiko und notwendiger Kontrolle. Die Bewertungen sind eine eigene Einschätzung und keine Marktstatistik. Ähnlich wie bei der Automatisierung Steuerkanzlei liegt der Schlüssel in der Entlastung von Standardprozessen, während die fachliche Verantwortung beim Berufsträger bleibt.
| KI-Modul / Use-Case | Nutzen & Effizienz | Datenschutz-Risiko | Notwendige Kontrolle |
|---|---|---|---|
| Intake-Triage (Anfragen) | Hoch (Vorsortierung) | Mittel (Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen) | Menschliche Freigabe |
| Zusammenfassung (Akten) | Hoch (Zeitersparnis), wenn Prüfzeit eingerechnet wird | Hoch (§ 43e BRAO) | Vollständige Prüfung gegen die Akte |
| Vertragsprüfung (Standard) | Mittel (Checklisten) | Hoch (Mandatsbezug) | Fachliche Endabnahme |
| Recherche (öffentliche Quellen) | Hoch (Quellensuche) | Gering bei abstrakten Fragen ohne Mandatsbezug | Quellen-Verifizierung in Originaldatenbank |
| Fristenvorbereitung | Hoch (Erinnerung und Vorbereitung) | Mittel (Termindaten) | Vier-Augen-Prinzip, Eintrag und Kontrolle durch Personal |
| Wissensmanagement | Mittel (interner Zugriff) | Mittel (Kanzleidaten) | Regelmäßige Updates und Zugriffsrechte |
Recherche: Ansatzpunkte ja, Belege nur aus der Originalquelle
KI kann Suchbegriffe vorschlagen, Rechtsfragen strukturieren und erste Fundstellen nennen. Sie liefert Wahrscheinlichkeiten, keine geprüften Fakten. Jede Fundstelle gehört vor der Verwendung in juris, beck-online oder die Datenbank des jeweiligen Gerichts, jede Gesetzesfassung auf gesetze-im-internet.de. Wer Rechercheanfragen abstrakt formuliert, ohne Namen und Mandatskontext, senkt zudem das Geheimnisrisiko (siehe Abschnitt zur Verschwiegenheit).
Entwürfe: Rohfassung ja, Schriftsatz nein
Für Gliederungen, Standardschreiben, Zusammenfassungen und sprachliche Überarbeitung eignen sich Sprachmodelle gut. Die BRAK verlangt in jedem Fall die eigenverantwortliche Überprüfung und Endkontrolle durch die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt. Die Grenze liegt dort, wo der Entwurf ungeprüft Rechtsansichten, Zitate oder Sachverhaltsangaben in einen Schriftsatz trägt.
Terminverwaltung und Fristen: Vorbereitung ja, Verantwortung nein
KI kann Fristen aus Schreiben vorschlagen, Termine vorbereiten und an Wiedervorlagen erinnern. Fristenberechnung und Fristenkontrolle sind in der Praxis Kernaufgaben mit hohem Haftungsgewicht. Ein sinnvolles Muster ist deshalb: Die KI schlägt vor, eine Person trägt ein, eine zweite Person kontrolliert den Eintrag gegen das Originaldokument.
Mandantenkommunikation: höherer Sorgfaltsmaßstab
Setzen Kanzleien KI nicht nur intern ein, sondern gegenüber Mandanten, etwa bei Auto-Respondern oder Chatbots zur Mandatsaufnahme, gilt nach den BRAK-Hinweisen ein höherer Sorgfaltsmaßstab. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass eine anwaltliche Prüfung und Beratung im Einzelfall nicht erforderlich ist (Quelle: BRAK-Hinweise, Stand Dezember 2024, mit Verweis auf OLG Hamm zu Online-Scheidungsangeboten). Ein Chatbot darf also Termine koordinieren und Standardfragen zum Ablauf beantworten, aber keine Rechtsauskunft im Einzelfall geben.
Weiterführend: Informationen zu Bot-Agent für Anwaltskanzleien. Die Automatisierungen sind in Entwicklung, der Verkauf ist noch nicht geöffnet. Keine Aussage zur Rechtskonformität eines konkreten Produkts. Ob eine Lösung für Ihre Kanzlei zulässig ist, klären Sie im Einzelfall mit Ihrer Rechtsanwaltskammer oder einer auf Berufsrecht spezialisierten Beratung.
Welche BRAO-, StGB- und DSGVO-Regeln zuerst gelten
Vier Regelkreise entscheiden darüber, ob ein KI-Einsatz in der Kanzlei vertretbar ist: § 43 BRAO, § 43a Abs. 2 BRAO, § 43e BRAO und die DSGVO. Dazu kommt § 203 StGB als strafrechtliche Absicherung der Schweigepflicht. Die Normen sind technologieneutral und gelten auch, wenn KI im Spiel ist. Die folgende Übersicht gibt den Stand der Gesetzestexte und der BRAK-Hinweise wieder und ist keine Rechtsberatung; die Einordnung im Einzelfall bleibt Ihre Aufgabe.
| Norm | Inhalt | Folge für den KI-Einsatz |
|---|---|---|
| § 43 Satz 1 BRAO | Gewissenhafte Berufsausübung | Eigenverantwortliche Überprüfung und Endkontrolle der KI-Ergebnisse |
| § 43a Abs. 2 BRAO | Verschwiegenheit über alles, was in Ausübung des Berufs bekannt wurde | Mandatsgeheimnisse nur unter den Voraussetzungen des § 43e BRAO an Tools geben |
| § 43e BRAO | Inanspruchnahme von Dienstleistern: Zugang nur soweit erforderlich, sorgfältige Auswahl, Vertrag in Textform | Gilt nach den BRAK-Hinweisen auch für Anbieter von KI-Lösungen |
| § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB | Strafbarkeit der unbefugten Offenbarung anvertrauter Geheimnisse (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) | Unbefugte Weitergabe an KI-Anbieter kann strafrechtlich relevant werden |
| Art. 28 DSGVO | Vertrag mit Auftragsverarbeitern | Auftragsverarbeitungsvertrag mit Mindestinhalten |
Zur Einordnung: § 43a Abs. 2 BRAO verpflichtet zur Verschwiegenheit über alles, was in Ausübung des Berufs bekannt geworden ist. Nach den BRAK-Hinweisen gehören dazu auch die Namen von Mandanten und die Tatsache, dass überhaupt ein Mandat besteht. § 43e BRAO erlaubt Dienstleistern den Zugang zu solchen Tatsachen nur, soweit dies für die Dienstleistung erforderlich ist. Daraus folgen die Pflichten, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen (Abs. 2), mit ihm einen Vertrag in Textform zu schließen, der Verschwiegenheit unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, Beschränkung auf das Erforderliche und Regeln zu weiteren Hilfspersonen enthält (Abs. 3), und bei Leistungen im Ausland auf einen vergleichbaren Geheimnisschutz zu achten (Abs. 4). Dient die Dienstleistung unmittelbar einem einzelnen Mandat, verlangt Abs. 5 zusätzlich die Einwilligung des Mandanten. Ob und wann ein KI-Einsatz darunter fällt, ist eine Einzelfallfrage. Abs. 8 stellt klar, dass der Datenschutz unberührt bleibt.
Die BRAK nennt in ihren Hinweisen mehrere praktische Konsequenzen:
- Es kommt nicht darauf an, ob der Anbieter die Daten tatsächlich liest. Wie bei § 203 StGB genügt die Möglichkeit der Kenntnisnahme.
- Wo möglich, sollten Prompts abstrakt formuliert werden, ohne Rückschluss auf ein Mandat. Unterlagen sollten vorher vollständig anonymisiert werden. Es reicht regelmäßig nicht, nur Namen und Anschriften zu entfernen, wenn sich Mandatsinformationen aus dem Kontext ergeben.
- Bei frei zugänglichen Sprachmodellen wie ChatGPT ist nach Stand Dezember 2024 die Übermittlung von Mandatsgeheimnissen nicht erforderlich, weil sich das Modell auch ohne diese Daten nutzen lässt.
- Bei Anbietern aus den USA ist nicht abschließend geklärt, ob auf das dortige Datenschutzniveau abgestellt werden kann. Soweit möglich, werden Anbieter mit Serverstandorten in Deutschland oder Europa bevorzugt.
Datenschutzrechtlich verlangt Art. 28 DSGVO einen Vertrag mit dem Auftragsverarbeiter. Er muss unter anderem regeln, dass die Daten nur auf dokumentierte Weisung verarbeitet werden, dass Mitarbeitende zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen gelten, unter welchen Bedingungen weitere Auftragsverarbeiter eingesetzt werden und dass die Daten nach Ende der Leistung gelöscht oder zurückgegeben werden. Ein bloßes Werbeversprechen wie „DSGVO-konform“ ersetzt diese Vertragsprüfung nicht. Ein Kanzlei-Bot mit anwaltlicher Endkontrolle sollte diese Punkte nachvollziehbar dokumentieren, bevor er produktiv läuft.
Was die BRAK zur Information der Mandanten und zur KI-Verordnung sagt
Eine berufsrechtliche Pflicht, Mandanten über die Nutzung von KI zu informieren, ergibt sich laut BRAK nach Stand Dezember 2024 im Grundsatz weder aus der BRAO noch aus der BORA. Transparenzpflichten können sich aber aus dem Vertragsrecht oder dem UWG ergeben, und ein offener Umgang mit KI-Tools sowie im Zweifel eine vertragliche Regelung mit den Mandanten werden empfohlen. Die BRAK weist ausdrücklich darauf hin, dass die berufspolitische Diskussion im Fluss ist.
Zur KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689): Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind nach den BRAK-Hinweisen in der Regel „Betreiber“, wenn sie ein KI-System in eigener Verantwortung in der Kanzlei verwenden. Art. 4 gilt seit 2. Februar 2025. Durch die Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital-Omnibus“) wurde die Pflicht von einer Erfolgspflicht zu einer Handlungspflicht umgeformt: Betreiber müssen die KI-Kompetenz ihres Personals fördern (Quelle: IHK Frankfurt am Main). Praktisch heißt das: kurze Schulung, schriftliche Hinweise zur Nutzung, dokumentierte Zuständigkeiten. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten seit 2. August 2026. Für Kanzleien als Betreiber sind sie im Textbereich nach Einschätzung der BRAK nur begrenzt relevant: Wird ein KI-generierter Text von einer Anwältin oder einem Anwalt geprüft und verantwortet, besteht keine Offenlegungspflicht nach Art. 50 Abs. 4 Unterabsatz 2. Die Informationspflicht für KI-Systeme, die mit Menschen interagieren, etwa Legal-Chatbots, trifft vor allem deren Anbieter. Die in Kanzleien üblichen KI-Systeme gehören nach den BRAK-Hinweisen nicht zu den Hochrisiko-Systemen nach Anhang III Nr. 8a, da sich diese auf Justizbehörden beziehen.
Zwei weitere Risiken nennt die BRAK: Von KI erzeugte Texte können Urheberrechte Dritter verletzen, und ab einem gewissen Automatisierungsgrad kann fraglich werden, ob noch eine anwaltliche Tätigkeit vorliegt, mit möglichen steuerlichen Folgen und dem Risiko, dass die Berufshaftpflichtversicherung die Deckung verweigert. Wer stark automatisiert, sollte das vorab mit dem Versicherer klären.
Worauf Sie bei der Tool-Auswahl achten
Am Markt gibt es allgemeine Chat-Assistenten, Business-Zugänge zu großen Sprachmodellen, spezialisierte Legal-Tech-Anbieter und KI-Module in der Kanzleisoftware. Welcher Typ passt, hängt von der Aufgabe und von den Daten ab, die das Tool sehen soll. Die folgende Einordnung ist eine eigene Systematik, keine Produktempfehlung.
| Tool-Typ | Typische Stärke | Typische Grenze |
|---|---|---|
| Allgemeiner Chat-Assistent (frei zugänglich) | Gliederungen, Formulierungshilfen, Brainstorming ohne Mandatsbezug | Keine Mandatsdaten; Rechtsfragen nur mit voller Quellenprüfung |
| Business-Zugang mit Vertrag | Bessere Vertragsgrundlage für Auftragsverarbeitung | Vertrag, Serverstandort und Unterauftragnehmer müssen trotzdem geprüft werden |
| Spezialisierter Legal-Tech-Anbieter | Juristische Datenbasis, Fundstellen mit Verlinkung | Preis, Mindestlizenzen; Quellen bleiben prüfpflichtig |
| KI-Modul der Kanzleisoftware | Nähe zur Akte, vorhandene Rechteverwaltung | Funktionsumfang abhängig vom Hersteller |
Checkliste für die Auswahl:
- Vertrag in Textform nach § 43e Abs. 3 BRAO. Verschwiegenheitsverpflichtung mit Belehrung, Beschränkung auf das Erforderliche, Regelung zu Hilfspersonen.
- Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit Weisungsbindung, technischen und organisatorischen Maßnahmen, Unterauftragsverarbeitern, Löschung oder Rückgabe.
- Serverstandort und Drittlandbezug. Bei Leistungen im Ausland gilt § 43e Abs. 4 BRAO. Die BRAK empfiehlt, soweit möglich Anbieter mit Standorten in Deutschland oder Europa zu bevorzugen.
- Nutzung der Eingaben zum Training. In den Vertragsbedingungen nachlesen, ob Eingaben zum Training verwendet werden, und schriftlich ausschließen lassen.
- Nachprüfbare Quellen. Das Tool sollte Fundstellen so ausgeben, dass sie sich in der Originaldatenbank prüfen lassen. Eine Quellenangabe ersetzt die Prüfung nicht.
- Rechte und Protokollierung. Wer darf welche Funktion nutzen, und lässt sich nachvollziehen, wer was eingegeben hat?
- Anonymisierung. Gibt es eine Funktion, die Namen und Kontext schwärzt, bevor Text das Haus verlässt? Verlassen Sie sich nicht allein darauf, denn die BRAK weist darauf hin, dass das Entfernen von Namen oft nicht genügt.
- Ausstieg. Kündigungsfristen, Datenexport und Löschung bei Vertragsende.
- Kosten und Mindestlizenzen. Siehe den Abschnitt zu Kostenmodellen.
Wie Sie KI in 5 Schritten und einem Pilotplan einführen
Die Einführung von Künstlicher Intelligenz in der Kanzlei ist kein reines IT-Projekt, sondern eine organisatorische Entscheidung, die Haftungsfragen und Arbeitsabläufe berührt. Wer ohne Struktur startet, riskiert technische Fehler und Lücken bei der Pflicht nach Art. 4 KI-VO, die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden zu fördern (weiterführend: Deubner Recht, Themenportal KI und Recht).
Der Beitrag zeigt, wie Sie eine KI-Governance Kanzlei aufsetzen, ohne den Alltag mit endlosen Testphasen zu bremsen. Ein strukturierter Ablauf schützt vor typischen Risiken wie Halluzinationen oder Datenschutzpannen.
- Identifizieren Sie einen konkreten Anwendungsfall. Wählen Sie eine Routineaufgabe mit hohem Zeitaufwand und geringem Geheimnisrisiko, etwa die Zusammenfassung öffentlicher Rechtstexte oder die sprachliche Überarbeitung eigener Entwürfe ohne Mandatsdaten.
- Prüfen Sie die Datenqualität und den Zugriffsschutz. Klären Sie, welche Daten das Tool verarbeiten soll. Mandatsbezogene Daten gehören nur in Umgebungen, die § 43e BRAO und die DSGVO erfüllen. Vermeiden Sie frei zugängliche Tools, bei denen Eingaben zum Training genutzt werden können.
- Sichern Sie die rechtliche Basis durch Verträge. Schließen Sie mit dem Anbieter den Vertrag nach § 43e Abs. 3 BRAO und den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab. Erst danach kommen Mandatsdaten ins Spiel.
- Schulen Sie Ihr Team im Umgang mit den Tools. KI liefert Wahrscheinlichkeiten, keine geprüften Tatsachen. Mitarbeitende müssen Ergebnisse kritisch hinterfragen und die Grenzen der Technik kennen.
- Dokumentieren Sie die Endkontrolle konsequent. Etablieren Sie ein Vier-Augen-Prinzip für KI-generierte Entwürfe. Die Verantwortung trägt die Berufsträgerin oder der Berufsträger; eine nachvollziehbare Dokumentation der Prüfung hilft im Streitfall bei der Aufklärung.
| Woche | Aufgabe | Ergebnis |
|---|---|---|
| 1 | Drei Routineaufgaben auswählen, Datenarten klassifizieren (öffentlich, intern, mandatsbezogen) | Liste mit Daten, die nie in ein Tool gehen |
| 2 | Zwei bis drei Tools anhand der Checkliste vergleichen, Verträge anfordern | Entscheidung für ein Tool oder bewusst dagegen |
| 3 | Verträge prüfen und abschließen (Textform, Auftragsverarbeitung) | Unterschriebene Vertragsunterlagen |
| 4 | Interne Kurzrichtlinie und Schulung (Prompts, Anonymisierung, Prüfroutine) | Richtlinie auf ein bis zwei Seiten, Teilnahmeliste |
| 5 bis 6 | Pilot mit einem Anwendungsfall, Prüfzeit und Fehler mitschreiben | Eigene Zahlen zu Zeitgewinn und Fehlerquote |
Wer die Schritte für jedes neue Tool von Hand durchläuft, braucht Zeit für Recherche und Konfiguration. Eine fertige Automatisierung kann den technischen Aufbau abnehmen, sodass Sie sich auf die inhaltliche Freigabe konzentrieren. Ähnliche Entlastung lässt sich über einen KI-Chatbot für die Kanzlei-Website oder die automatisierte Posteingangsbearbeitung erreichen, jeweils mit dem oben beschriebenen höheren Sorgfaltsmaßstab. Wie sich Routineaufgaben systematisch automatisieren lassen, von der Mandatsannahme bis zur Aktenverwaltung, zeigt der Beitrag Anwaltskanzlei Routine automatisieren.

Welche Kostenmodelle für Kanzleien vorkommen
Die Preisstrukturen reichen von Abos für Einzelanwälte bis zu Verträgen mit Mindestlizenzen für größere Einheiten. Konkrete Preise unterscheiden sich je Anbieter und ändern sich, bitte aktuell auf den Anbieterseiten prüfen. Eine Aufstellung einzelner Preise ohne eigene Prüfung veröffentlichen wir nicht.
Beispielrechnung mit angenommenen Werten, keine Erwartung: Ein Tool kostet 150 € pro Monat. Es spart in einem Monat zwei Stunden Rechercheaufwand, die Prüfung der Ergebnisse braucht aber eine Stunde. Bei einem angenommenen Stundensatz von 250 € bleibt ein Nettozeitgewinn von einer Stunde, also 250 € gegenüber 150 € Kosten. Ohne Prüfzeit sähe dieselbe Rechnung deutlich besser aus, und genau das ist der Denkfehler, vor dem man sich schützen sollte. Rechnen Sie deshalb in der Pilotphase mit eigenen Zahlen: gesparte Zeit minus Prüfzeit, mal Ihrem tatsächlichen Stundenwert, minus Lizenzkosten. Für größere Einheiten verschiebt sich der Fokus von der Lizenz auf Datenschutz und Vertragsgestaltung; ein Beispiel aus einer anderen Branche ist die Steuerberater-Automation mit Datenschutzprüfung.
Wo Halluzinationen echte Haftungsrisiken auslösen
Wenn ein LLM in einem Schriftsatz eine nicht existierende Gerichtsentscheidung zitiert, trägt die Verantwortung die Anwältin oder der Anwalt, nicht die Maschine. Halluzinationen sind kein technisches Kuriosum. Die BRAK beschreibt sie als Phänomen, bei dem KI-Systeme Inhalte erzeugen, die logisch erscheinen, aber faktisch falsch sind, und stellt fest, dass sie auch bei verbesserten Modellen im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können (Quelle: BRAK-Hinweise, Stand Dezember 2024).
Ein Blick auf die Zahlen: Eine von der BRAK zitierte Stanford-Studie (Preprint, Januar 2024) fand bei spezifischen Rechtsfragen Halluzinationsraten von 69 bis 88 Prozent. Getestet wurden damals ältere Modelle (GPT-3.5, Llama 2 und PaLM 2), und die Aufgaben stammten aus dem US-Recht. Die Zahlen lassen sich deshalb nicht auf heutige Modelle oder deutsche Rechtsfragen übertragen, zeigen aber, warum Prüfroutinen Pflicht sind (Quelle: Stanford HAI).
Auch in Deutschland gibt es dokumentierte Fälle erfundener Fundstellen:
- Kammergericht Berlin, 20. November 2025, Az. 17 WF 144/25: In einem familienrechtlichen Verfahren zitierte ein Schriftsatz mehrere Entscheidungen, von denen zwei in juristischen Datenbanken und im Internet nicht auffindbar waren. Das Gericht ermahnte die Anwältin und stellte fest, dass mit KI verfasste Schriftsätze insbesondere auf die Echtheit der Rechtsprechungszitate zu prüfen sind. Es nannte § 43 BRAO und die Stellung als Organ der Rechtspflege. Eine förmliche Sanktion verhängte es nicht (Quelle: BRAK).
- Familiengericht Köln, Az. 312 F 130/25, Feststellung vom 2. Juli 2025: Laut Bericht stellte das Gericht fest, dass sämtliche ab Seite acht aufgeführten Quellen im Schriftsatz erfunden waren. Als mögliche Folge werden berufsrechtliche Konsequenzen diskutiert, etwa mit Blick auf § 43a Abs. 3 BRAO (Quelle: Legal-Tech-Verzeichnis).
Beide Fälle zeigen das gleiche Muster: Plausibel klingende Aktenzeichen und Zitate, die niemand gegen die Primärquelle geprüft hat. Die Einordnung der Rechtsfolgen im Einzelfall ist Sache der Gerichte und gehört nicht in einen Blogbeitrag.
Prüfroutine für jede KI-gestützte Fundstelle:
- Existiert die Entscheidung? Aktenzeichen und Datum in juris, beck-online oder auf der Gerichtswebsite suchen.
- Steht dort, was behauptet wird? Zitat und Leitsatz im Volltext vergleichen, nicht nur im Tool-Auszug.
- Ist die Norm aktuell? Gesetzesfassung und Stand im Originaltext prüfen.
- Passt die Entscheidung zum Fall? Gericht, Instanz und Rechtsfrage abgleichen.
- Ist die Prüfung dokumentiert? Kurzer Vermerk in der Akte, wer wann welche Fundstelle verifiziert hat.
Welcher Grundsatz jede KI-Freigabe steuert
KI-gestützte Arbeit in einer Kanzlei folgt einem einfachen Prinzip: Die Technik liefert Vorschläge, die Entscheidung und die Verantwortung bleiben bei der Anwältin oder dem Anwalt. Das ist rechtlich geboten und zugleich die Basis jeder tragfähigen KI-Governance. Die BRAK betont, dass BRAO und BORA technologieneutral sind und der KI-Einsatz die Anwaltschaft nicht von der eigenverantwortlichen Beratung entbindet. Die Hinweise sprechen davon, KI nur zur Unterstützung der anwaltlichen Tätigkeit einzusetzen, nicht als Ersatz.
In der Praxis heißt das: Eine KI kann einen Vertragsentwurf vorbereiten, Fristen vorschlagen oder recherchieren, aber jedes Ergebnis wird geprüft, bevor es zum Mandanten oder zum Gericht geht. Jeder KI-Output, der in ein Dokument einfließt, sollte nachvollziehbar sein, und die Freigabe lässt sich knapp protokollieren. Wie verbreitet dokumentierte Freigabeprozesse in Kanzleien tatsächlich sind, lässt sich ohne belastbare Erhebung nicht sagen. Als Ziel sind sie jedenfalls sinnvoll.
Gliederung für eine Kurzrichtlinie (Muster, kein Rechtstext):
- Geltungsbereich: welche Tools sind freigegeben, welche nicht
- Datenklassen: was darf in welches Tool (öffentlich, intern, mandatsbezogen)
- Anonymisierung: Regeln für Prompts und Uploads
- Prüfpflicht: Quellenprüfung, Vier-Augen-Prinzip, Dokumentation
- Mandantenkontakt: wann KI-Antworten gegenüber Mandanten zulässig sind und wie sie gekennzeichnet werden
- Schulung: Termin, Teilnehmende, Auffrischung
- Vorfälle: wer wird informiert, wenn doch Mandatsdaten in ein falsches Tool gelangen
Was Sie jetzt mitnehmen
Sie haben jetzt gesehen, welche KI-Einsatzfelder in Anwaltskanzleien realistisch sind und welche Regeln vorher geklärt sein müssen. Nach dieser Einschätzung sind drei Dinge entscheidend: ein Tool mit sauberer Vertragsgrundlage statt vieler Insellösungen, abstrakte oder anonymisierte Eingaben und eine feste Prüfroutine für alles, was die Kanzlei verlässt. Eine fertige KI-Fallmanagement-Lösung ist als Automatisierung geplant (in Entwicklung, Verkauf noch nicht geöffnet).
Drei Anwendungsfelder eignen sich nach dieser Einschätzung für einen Einstieg, weil sie keine juristische Entscheidung ersetzen, sondern die Arbeit davor und danach unterstützen:
- Dokumentenanalyse
- KI liest Verträge, Urteile und Schriftsätze und markiert relevante Klauseln, Fristen und Widersprüche. Sie prüfen das Ergebnis gegen das Original und entscheiden.
- Fristenverwaltung
- Fristen aus Gerichtsbescheiden werden vorgeschlagen und, nach Kontrolle durch Personal, in Ihr Kanzleisystem übernommen, etwa mit Wiedervorlage eine Woche vor Ablauf (Beispielkonfiguration).
- Mandanten-Chatbot
- Beantwortet Erstanfragen zu Ablauf und Terminen, qualifiziert Anfragen vor und bucht Termine. Rechtsauskunft im Einzelfall gehört nicht dazu, und der Bot sollte klar als KI erkennbar sein.
Das konkrete Vorgehen: Identifizieren Sie die drei Routineaufgaben, die in Ihrer Kanzlei die meiste Zeit binden, und prüfen Sie, ob eine KI-Unterstützung sie ohne Mandatsdaten oder mit sauberer Vertragsgrundlage übernehmen kann. Beginnen Sie mit einem Pilot, messen Sie Zeitgewinn und Prüfaufwand und entscheiden Sie dann. Eine Automatisierung für Steuerkanzleien zeigt, wie ähnliche Prozesse in einer anderen Branche aussehen, ohne dass sich das 1:1 auf Anwaltskanzleien übertragen lässt. Tool-Auswahl, Vertrag und Prüfroutine sind Ihre Entscheidung, gegebenenfalls abgestimmt mit Ihrer Rechtsanwaltskammer oder einer auf Berufsrecht spezialisierten Beratung.
KI-Automatisierung für Anwaltskanzleien
Bot-Agent plant Automatisierungen für diesen Bereich (Prototyp-Entwurf). Der Verkauf ist noch nicht geöffnet, Interesse lässt sich unverbindlich melden.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich ChatGPT oder andere KI-Tools in meiner Kanzlei nutzen?
Wer ist verantwortlich, wenn eine KI einen fehlerhaften Schriftsatz oder erfundene Urteile liefert?
Muss ich Mandanten darüber informieren, dass ich KI einsetze?
Welche Verträge brauche ich mit einem KI-Anbieter?
Ab wann lohnt sich KI wirtschaftlich in der Kanzlei?
Stand der Hinweise: BRAK-Leitfaden 12/2024, DAV Stellungnahme 32/25 (07/2025) und CCBE Technische Leitlinien (03/2026). Prüfen Sie vor Einführung eines Tools, ob die Kammer neuere Hinweise veröffentlicht hat.
Hinweis zu Zahlen und Preisen: Zahlen-, Zeit- und Preisangaben ohne Quellenlink sind eigene Einschätzungen oder illustrative Rechenbeispiele (Stand 10/2026), keine belegten Marktdaten und kein Ergebnisversprechen. Preise Dritter ändern sich, bitte beim Anbieter aktuell prüfen. Der Beitrag ist keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.